Beitragsordnung

1. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 23.02.2003.

Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich  geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen  und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

3. Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.05.2017 die nachfolgende Beitragsordnungs-Änderung beschlossen.
Die Beitragsordnung tritt in dieser Fassung am 01.06.2017 in Kraft.

Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

4. Regelungen

Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die zuständige Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Kalenderjahr.

  • Der Jahresbeitrag (Mindestbeitrag) für aktive Mitglieder       (Einzel- und Firmenmitgliedschaft) beträgt:

a) bei 0 bis 5 Mitgliedern =                140,00 €

b) bei 6 bis 10 Mitarbeitern =           270,00 €

c) bei 11 bis 20 Mitarbeitern =          400,00 €

d) bei 21 bis 30 Mitarbeitern =         530,00 €

e) bei 31 bis 50 Mitarbeitern =         1.060,00 €

f) bei mehr als 50 Mitarbeitern =    1.650,00 €

  • Fördernde Mitglieder –passive Mitglieder- im Sinne der Satzung zahlen einen Jahres-Mindestbeitrag von 120,00 €
  • Der Beitrag ist zum 01. Januar eines Jahres fällig. Bei einem unterjährigen Eintratt wird der Beitrag quotal berechnet und ist sofort fällig.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  • Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Amtsjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese unddamit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr.
  • Bei Überschreitung des Zahlungsziels können Verzugszinsen und/oder Mahngebühren erhoben werden.
  • Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
  • Diese Beitragsordnung ersetzt alle bisherigen Regelungen in Bezug auf Beitragsverpflichtungen.

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