Verband der Selbständigen und Freiberufler e. V. · Hauptstraße 60 · 23611 Bad Schwartau/Cleverbrück
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 23.02.2003, geändert am 29.01.2004, 07.08.2018. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2020 die nachfolgende Beitragsordnung - Änderung- beschlossen. Die Beitragsordnung tritt in dieser Fassung am 01.09.2020 in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die zuständige Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Kalenderjahr.
| a) < 5 Mitarbeiter | 140,00 Euro |
| b) 6 – 10 Mitarbeiter | 270,00 Euro |
| c) 11 – 20 Mitarbeiter | 400,00 Euro |
| d) 21 – 30 Mitarbeiter | 530,00 Euro |
| e) 31 – 50 Mitarbeiter | 1.060,00 Euro |
| f) > 50 Mitarbeiter | 1.650,00 Euro |